Angebotskatalog
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die von den Mitgliedern des Vereins angebotenen Dienste und Dienstleistungen im Bereich Forschungsinfrastrukturen, sortiert nach Themenbereichen. Klicken Sie auf den Titel eines Angebots, um zur jeweiligen Webseite zu gelangen.
Regelung zum Angebotskatalog
I. Aufnahme von Beiträgen gem. §2(2)
Ein Beitrag zum Angebotskatalog gem. §2(2) muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Beitrag unterstützt Beratung, Bereitstellung, Weiterentwicklung und Vermittlung von Wissen, Werkzeugen und Diensten zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf nationaler und internationaler Ebene, einschließlich der Bereitstellung und Kuratierung von Forschungsdaten und Metadaten.
- Es handelt sich um ein bestehendes und regelmäßig nutzbares Angebot.
- Das Angebot folgt den Prinzipien von Open Science und ist für alle interessierten Communities des Vereins zugänglich und nutzbar, ggf. mit Authentifizierung, Autorisierung und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
- Das Angebot ist im Kontext von DARIAH, CLARIN, OPERAS oder eines vergleichbaren Projekts (z. B. im Rahmen der NFDI) entstanden und wurde dort qualitativ evaluiert; die verantwortliche Einrichtung sichert den fortlaufenden Qualitätsstandard.
- Das Angebot steht mindestens ein Jahr zur Verfügung; eine Beendigung wird nach Möglichkeit sechs Monate vorher, spätestens jedoch so früh wie möglich, dem Verein und den bekannten Nutzereinrichtungen mitgeteilt.
- Das Angebot wird durch ein verantwortliches Ansprechteam unterstützt; die Verfügbarkeit ist unabhängig von Einzelpersonen gewährleistet.
- Über Neuaufnahme und Fortführung eines Beitrags entscheidet der Koordinierungsrat auf Basis der jeweils geltenden Regelung.
II. Ordentliche Mitgliedschaft und Zuordnung von Beiträgen gem. §2(2)
- Ein ordentliches Mitglied verantwortet mindestens einen Beitrag im Angebotskatalog; die Geschäftsstelle führt die Zuordnung.
- Beiträge werden der juristischen Person bzw. Vereinigung zugeordnet, unter deren Dach das Ansprechteam arbeitet; ist diese kein Vereinsmitglied, übernimmt eine natürliche Person stellvertretend die ordentliche Mitgliedschaft. Beiträge desselben Geltungsbereichs werden grundsätzlich nur durch ein ordentliches Mitglied vertreten.
- Über die Zuordnung eines Beitrags entscheidet der Koordinierungsrat; in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand abschließend.
- Mit Streichung oder Übertragung der Beiträge wird ein ordentliches Mitglied außerordentlich; tritt die vertretene juristische Person dem Verein bei, wird sie ordentliches Mitglied und die bisher vertretende natürliche Person außerordentliches Mitglied.
Changelog
- 2026-01-28: Regelungen zum Angebotskatalog zur Website-Sektion „Angebotskatalog“ hinzugefügt.






































